Liegenschaftskataster - Was ist das?




Die Anfänge des Liegenschaftskatasters liegen im frühen 19.Jahrhundert. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung und dient bis heute insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr. Im Liegenschaftskataster sind für das Gebiet des Freistaates Sachsen flächendeckend Flurstücke sowie deren Nutzungen und Gebäude zu führen. Es soll stets die aktuellen Daten der Flurstücke enthalten.
(Den ausführlichen Gesetzestext dazu finden Sie unter §10 des SächsVermKatG.)

Für die Führung des Liegenschaftskatasters in Sachsen sind die unteren Vermessungsbehörden verantwortlich (§4 Abs. 4 SächsVermKatG). Im Landkreis Leipzig ist diese Behörde das Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, 04550 Borna (Postanschrift). Im Leipziger Stadtgebiet erfüllt diese Funktion die Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, 04092 Leipzig (Postanschrift).

Die Fortführung, Berichtigung, Verbesserung und Benutzung der Daten des Liegenschaftskatasters wird durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Führung des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskatastervorschrift - VwVLika) vom 12. Februar 2014 geregelt.


Letzte Änderung 09.10.2015 © Copyright RS